AGB

Schuh- & Schlüsseldienst

Allgemeine  Geschäftsbedingungen - Haftung - Impressum

24-Stunden- Schlüsseldienst / Schlüsselnotdienst. Inhaber, Verantwortliche, Gerichtsstand

1. Legitimation bei Tür-/Fahrzeug-/Objektöffnungen.
Auf wunsch des Schlüsseldienst / Monteurs ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung für die Öffnung des Objektes zu beweisen.   Dies kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbescheinigung) mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, ist es dem Monteur freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der Personalienfeststellung zu beauftragen.

 2. Vertragsgegenstand
Gegenstand aller Leistungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schlüsselnotdienst -Schuh-Dok , dessen Inhalt der Kunde mit seiner Unterschrift oder seiner Onlinebestellung als akzeptiert bestätigt. Sie gelten sowohl für Firmen- als auch für Privatkunden.

 3. Haftung bei Notöffnungen
Der Kunde wird darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Wurde dem Kunden vor der Auftragserteilung (z.b. telefonisch) eine zerstörungsfreie Öffnung garantiert, was sich später als falsch erweisen sollte, ist der Monteur verpflichtet, vor eintreten eines Schadens Rücksprache mit dem Kunden zu halten und diesen auf eventuelle Folgeschäden zu belehren. Wird dennoch der Auftrag zur Notöffnung erteilt, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert, oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu wiedersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen, eine Leerfahrt in Rechnung zu stellen.

 4. Zahlungsmöglichkeiten
Rechnungen sind Zahlbar sofort ohne Abzug. Restbeträge sind, sofern nicht gesondert vereinbart, binnen dreier Werktage auf das Girokonto des Schlüsselnotdienst -Schuh-Dok zu überweisen. Privatkunden: Wir bestehen bei allen Leistungen auf Barzahlung beim Monteur. In Ausnahmefällen gewähren wir eine Rechnungsstellung per Überweisung. Firmenkunden: Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst., zahlbar sofort ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug versenden wir nach 10 Tagen eine Mahnung. Ist der Kunde nach weiteren 6 Tagen noch immer im Zahlungsverzug, übergeben wir unsere Forderung an ein Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung, wodurch dem Kunden weitere Belastungen entstehen. Zahlungsunfähigkeit ist bei Erkennen rechtzeitig, innerhalb der Fristen, sofort mitzuteilen.

 5. Widerruf
Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware/Dienstleistung und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:  Schlüsselnotdienst - Schuh-Dok, 47443 Moers - Römerstrasse 570 - E-Mail: info@schuh-dok.de. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

 5a. Widerrufsfolgen
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

 6. Währung
Sofern nicht anders angegeben, kommt die Euro- Währung zum Einsatz. Dies gilt auch bei fehlenden Währungsangaben.

 7. Garantie und Gewährleistung
Auf Sachlieferungen gewähren wir eine gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren beginnend ab Kaufdatum. Die Garantie bezieht sich auf Defekt der Sache, nicht jedoch auf Verschleiß oder Selbstverschulden oder unsachgemäßer Verwendung der Sache oder deren Komponenten. Fremdverschulden, Einbruch, Vandalismus, Gewalteinwirkung, Naturkatastrophen und Schäden durch Krieg sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen, dazu zählen insbesondere Schlüssel und Kundenspezifische Ware, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine- oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


9. Zuständig ist das Finanzamt Moers
Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns und dem Kunden und kommen zu jeder Zeit zum Einsatz. Gerichtsstand ist Moers.